AUSSCHÜSSE DER SYNODE

Die Arbeit an den kirchlich relevanten Themen findet zwischen den Synoden im monatlich tagenden Moderamen und in den Ausschüssen der Synode statt. Im Synodalverband Grafschaft Bentheim arbeiten folgende synodale Ausschüsse:

1. Nominierung
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Der Nominierungsausschuss unterbreitet den Mitgliedern der Synode Vorschläge zur Besetzung von Ämtern, über die die Synode schließlich entscheidet (bei der Wahl von Gesamtsynodalen bzw. deren Stellvertretenden, der Neu- oder Wiederbesetzung des Moderamens und der Wahl der oder des Präses, teils auch von Ausschüssen). Er trifft sich im Bedarfsfall auf Initiative des Moderamens in Vorbereitung auf die nächste Synode. 

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2. Mission und Ökumene
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Ökumene für die Gemeinden erlebbar machen! Darin sieht der Missionsausschuss seine wesentliche Aufgabe. Der Ausschuss pflegt die Partnerschaftsbeziehungen zur GBKP (Karo-Batak-Kirche) auf Sumatra, Indonesien. Unser Synodalverband ist sowohl mit der Gesamtkirche der GBKP als auch mit der landwirtschaftlich geprägten Region Dairi auf Sumatra partnerschaftlich verbunden. Der Ausschuss organisiert u.a. Partnerschaftsbesuche und Partnerschaftsgottesdienste. Finanziell unterstützt der Synodalverband Fortbildungsprogramme für Presbyter und Presbyterinnen und zur Zeit außerdem Bildungsprogramme für Kleinbauern. Geplant ist die Unterstützung der Kindergartenarbeit in Dairi. Über den Missionsausschuss laufen auch die vielfältigen Kontakte zur VEM (Vereinte Evangelische Mission) und zur NM (Norddeutsche Mission).

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3. Visitation
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Der Ausschuss für Visitation sorgt im Auftrag der Synode für den regelmäßigen gegenseitigen Besuchsdienst der Gemeinden. Für die Ev.-ref. Kirche bedeutet Visitation dreierlei:

Visitation ist ein Akt der Weggemeinschaft. Der gegenseitige Besuchsdienst der Gemeinden ist aufs Engste damit verbunden, dass unsere Kirche in einer presbyterial-synodalen Tradition steht, in der neben der Eigenständigkeit der Gemeinden auch immer ihre Gemeinschaft betont worden ist. Der gegenseitige Besuchsdienst sorgt für den Austausch über den besten Weg, das Evangelium in dieser Welt als christliche Gemeinde zu bezeugen.

Visitation ist ein Akt gegenseitiger Glaubensstärkung. Die Erfahrung, als Gemeinde nicht allein zu sein, sondern in einer Gemeinschaft von Gemeinden zu leben, die sich füreinander interessieren und in einen regelmäßigen Dialog miteinander treten, wie das bei der Visitation der Fall ist, kann den Glauben an Jesus Christus stärken und befruchten.

Visitation ist ein Akt gegenseitiger Bewahrung. Gemeinden, die ganz auf sich allein gestellt sind und sich nicht regelmäßig dem Dialog mit anderen Gemeinden aussetzen, können ein selbstgefälliges Eigenleben herausbilden, in dessen Klima auch problematische Entwicklungen stattfinden können. Die strukturierte und geordnete regelmäßige Auseinandersetzung mit den Schwestergemeinden, wie sie im Visitationsverfahren geschieht, soll dem entgegenwirken.

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4. Sozialethischer Ausschuss
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Der Sozialethische Ausschuss berät die Synode in allen Fragen, die mit dem zeugnishaften Handeln der Kirche und ihrer Glieder in der Gesellschaft zusammenhängen. Er ist in mehrere Fachgruppen gegliedert (Landwirtschaft, Friedensarbeit, Eine Welt, Medienarbeit u. a.). Vorsitzender des Ausschusses ist Pastor Tjabo Müller. 

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5. Kirchenmusik
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Der Ausschuss für Kirchenmusik berät über die Förderung der kirchenmusikalischen Arbeit im Synodalverband durch die Schulung von Organisten und Chorleitern. Er begleitet die Gemeinden bei der Pflege des kirchenmusikalischen Erbes in der reformierten Kirche, besonders bei der Pflege des Psalmengesangs. Er dient darüber hinaus dem fachlichen Austausch über Entwicklungen in der Kirchenmusik.

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7. Rechnungsprüfung
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Die Synode wählt einen Rechnungsprüfungsausschuss, um den Umgang mit dem Geld der Kirche durch dafür bestellte Gemeindeglieder zu kontrollieren und Moderamen und Rentmeister durch einen synodalen Beschluss nach genauer Untersuchung qualifiziert entlasten zu können.

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